Netzanschluss
Technische Bedingungen für den Netzanschluss
KGT bietet jedem interessierten Endverbraucher den Anschluss an ihr Gashochdruckverteilnetz an. Die Kosten hierfür sind nicht in den
Netznutzungsentgelten enthalten. Sie sind von den Netzanschlusskunden zu tragen. Ebenso sind zusätzlich zu den allgemeinen
Netznutzungsentgelten die jeweiligen Betriebskosten zu tragen, die sich durch den Anschluss ergeben (inkl. z. B.
Leitungsschaltungen, die für den Weiterbetrieb des Netzes oder des Anschlusses bei Wartungs- und Reparaturarbeiten des Netzes
oder des Anschlusses ergeben).
Grundsätzlich ist es nicht notwendig, einen Anschluss an das KGT-Gashochdruckverteilnetz zu erhalten. Dieses Netz verbindet die
vorgelagerten Fernleitungsnetze mit den nachgelagerten Verteilnetzen.
Für eine Ein- oder Ausspeisung sind vorzugsweise diese Netzbetreiber anzusprechen, da diese entweder im Gasimport bzw. in der
Gasproduktion tätig sind oder die Endverteilung durchführen.
Daher empfehlen wir allen interessierten Endkunden, ihren Netzanschluss von ihrem örtlichen Verteilnetzbetreiber planen und
durchführen zu lassen. Diese sind in der Lage, einen maßgeschneiderten, kostengünstigen Netzanschluss herzustellen.
Aufgrund der Druckstufen (bis PN 70) und Leitungsdurchmesser (bis DN 400) ist der technische Anschlussaufwand an das KGT-Netz sehr hoch
und i. d. R. für Endverbraucher (und Biogaseinspeiser) nicht wirtschaftlich. In jedem Fall sind die einschlägigen Gesetze,
Verordnungen, Regelwerke, Richtlinien der KGT für GDRM-Anlagen an Netzkopplungs- und Netzanschlusspunkten und
privatrechtlichen Notwendigkeiten einzuhalten. Der Anschlussnehmer hat diese über qualifizierte Dienstleister zu beschaffen bzw.
nachzuweisen. Ebenso sind die Kosten, die KGT bei einem Direktanschluss entstehen, in voller Höhe zu erstatten. Diese
Voraussetzungen sind bei einem Anschluss an ein Gashochdrucknetz, das vorwiegend dem Transport von Erdgas und der
Versorgung von nachgelagerten Netzbetreibern dient, zu erfüllen.