Netzzugang

Technische Bedingungen für den Netzzugang
Das zu transportierende Erdgas ist vom Transportkunden am Einspeisepunkt des vorgelagerten Fernleitungsbetreibers oder am KGT Netzkopplungspunkt bereitzustellen. Das eingespeiste Erdgas muss eine Gasbeschaffenheit aufweisen, die eine Einspeisung unter der Beachtung der eichrechtlichen Bestimmungen (PTB-Richtlinien) und unter Einhaltung des DVGW-Regelwerkes, insbesondere
der Arbeitsblätter G 685 und G 260, erlaubt.

Das im Gashochdruckverteilnetz der KGT transportierte Erdgas gehört der Gruppe H, 2. Gasfamilie, des DVGW-Arbeitsblattes G 260 an.

Die Gasbeschaffenheit des eingespeisten Erdgases muss an jedem Ausspeisepunkt sowie in den nachgelagerten Netzen eine ordnungsgemäße Gasabrechnung und störungsfreie Gasanwendung erlauben.
Es darf nicht odoriert sein.

Der Transportkunde hat das zum Transport vorgesehene Erdgas an der Einspeisestelle mit einem Druck anzustellen, der es ermöglicht, das Erdgas ohne zusätzliche Maßnahmen seitens KGT zu übernehmen.

Der Transportkunde muss am Einspeisepunkt das zu transportierende Erdgas in der Stundenleistung übergeben, die zeitgleich und wärmeäquivalent am Ausspeisepunkt entnommen wird.

An den Externen Stationen der KGT ist die Nämlichkeit des Gases technisch zwingend erforderlich.